Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern
zur
Beherbergung
und
weiteren
Leistungen
des
Hotels
(Hotelaufnahmevertrag).
2. Die
Unter-
oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
3. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS,
-PARTNER,
VERJÄHRUNG
1. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt,
haftet
er
dem
Hotel
gegenüber
zusammen
mit
dem
Kunden
als
Gesamtschuldner.
3. Alle Ansprüche
gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
Die
Verjährungsverkürzungen
gelten
nicht
bei
Ansprüchen,
die
auf
einer
vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG,
AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen
zu
geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des
Hotels
an
Dritte.
Die
vereinbarten
Preise
schließen
die
jeweilige
gesetzliche
Umsatzsteuer ein.
3.
Das
Hotel
kann
seine
Zustimmung
zu
einer
vom
Kunden
gewünschten
nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die
Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels
sind innerhalb 7
Tagen ab Zusendung
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge,
Bearbeitungsgebühr)
i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
5. Das Hotel ist
berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
6.
In
begründeten
Fällen,
z.B.
Zahlungsrückstand
des
Kunden,
ist
das
Hotel berechtigt,
weitere
Leistungen abzulehnen.
7.
Der
Kunde
kann
nur
mit
einer
unstreitigen
oder
rechtskräftigen
Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG,
STORNIERUNG
und NoShow)
1. Ein Rücktritt
des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des
Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus
dem
Vertrag
auch
dann
zu
zahlen,
wenn
der
Kunde
vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2.
Sofern
zwischen
dem
Hotel
und
dem
Kunden
ein
Termin
zum
kostenfreienRücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde
bis dahin vomVertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das
Rücktrittsrecht
des
Kunden
erlischt,
wenn
er
nicht
bis
zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform
ausübt.
3. Bei vom Kunden
nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht
anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung
zu 100%
in Rechnung
stellen.
4. Ein Anrecht
auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei
Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag.
Hinweis: Gemäß
Richtlinie 2011/83/EU
des
europäischen
Parlaments,
Artikel
16
gilt
das
14-tägige
Rücktrittsrecht
nicht
für
Hotelbuchungen.
Es
gelten
die
Stornobedingungen
des Hotels.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart wurde,
dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann, ist das Hotel
ebenfalls
in diesem
Zeitraum
seinerseits
berechtigt,
vom
Vertrag
zurückzutreten
(z.B.
nichteinhalten
vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
2. Bei
berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG,
-ÜBERGABE UND
-RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf
die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in
Textform vereinbart wurde.
2.
Gebuchte
Zimmer
stehen
dem
Kunden
ab
15:00
Uhr
des
vereinbarten
Anreisetages
zur
Verfügung.
Der
Kunde
hat
keinen
Anspruch
auf
frühere
Bereitstellung.
3. Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00
Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis
14:00 Uhr 50% des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
danach
100%.
7. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel
haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden
auf
Schadensersatz
sind
ausgeschlossen.
Hiervon
ausgenommen
sind Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen
oder
grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung
des
Hotels
beruhen
und Schäden,
die
auf
einer
vorsätzlichen
oder
fahrlässigen
Verletzung
von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten
Störungen oder
Mängel an
den
Leistungen
des
Hotels
auftreten,
wird
das
Hotel
bei
Kenntnis
oder
auf
unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
2. Für
eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Danach
ist
die
Haftung
beschränkt
auf
das
Hundertfache
des
Zimmerpreises, jedoch höchstens €
3.500,
-und abweichend
für Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens
bis zu €
800,
-. Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten können
bis zu einem Höchstwert von
€ 3.500,-
im Hotelsafe
aufbewahrt werden.
3. Soweit dem
Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen
Entgelt,
zur
Verfügung
gestellt
wird,
kommt
dadurch
keinVerwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger,
Motorräder oder Anhänger
und deren Inhalte haftet das Hotel nicht,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
Änderungen
und
Ergänzungen
des
Vertrages
oder
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sollen
in
Textform
erfolgen.
Einseitige
Änderungen
oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs-
und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3.
Es
gilt
deutsches
Recht.
Die
Anwendung
des
UN-Kaufrechts
und
des
Kollisionsrechts
oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
4.
Sollten
einzelne
Bestimmungen
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen
nicht
berührt.
Im
Übrigen
gelten
die
gesetzlichen
Vorschriften
Stern Hotel Leipzig, Mai 2019